Energieberatung Vor-Ort
Wohngebäude
Ich empfehle Ihnen die vom Bund bezuschusste Vor-Ort-Beratung, für die ich als Be-
rater gelistet bin. Diese wird seit 07.08.2024 zu maximal 50% bezuschusst, maximal
mit 650 EUR bei Ein- bis Zweifamilienhäusern und 850 EUR bei Wohngebäuden ab drei
Wohneinheiten.
Die Beratung umfasst die Analyse des Ist-Zustands, sowie die Erstellung von Sanie-
rungsvarianten mit Einschätzungen zur Energieeinsparung und zur Wirtschaftlichkeit.
Zudem bekommen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) an die Hand, der
aufzeigt, wie und in welcher Reihenfolge am sinnvollsten saniert werden sollte.
Bei Umsetzung einer im iSFP aufgezeigten Maßnahme erhalten Sie einen Förderbonus
von 5% und eine Erhöhung der förderfähigen Investitionssumme von 30.000 auf
60.000 EUR je Wohneinheit.
Eine solche Beratung ist vor allem dann sinnvoll, wenn noch keine klaren Vorstellungen über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen bestehen, und Sie ein Instrument an die Hand bekommen wollen, das Sie jahrelang bei der Gebäudesanierung unterstützt.
Nichtwohngebäude
Auch für Nichtwohngebäude wird durch das BAFA eine geförderte Energieberatung angeboten, für die ich ebenfalls antragsberechtigt bin. Die Förderung in Form eines Zuschusses ist hier abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes, kann jedoch bis zu 4.000 EUR betragen. Die hierzu notwendige umfangreiche Datenaufnahme und -eingabe führt zu einem detaillierten Abbild des Gebäudes, was Aussagen zum derzeitigen Energiebedarf zulässt, und durch Simulation von Sanierungsmaßnahmen Energieeinsparpotentiale aufweisen kann. Ein Energieausweis ist auf dieser Datengrundlage auf Basis des berechneten Bedarfs ausstellbar.
Auch hier kann ich Sie bei der Antragstellung gerne unterstützen.
Kontaktieren Sie mich bei offenen Fragen, oder wenn Sie mit mir über Ihr Anliegen sprechen möchten!
Ich freue mich auf Sie.