Förderprogramme

Nutzen Sie bestehende Förderprogramme, um Ihr energeti-
sches Sanierungsvorhaben rentabler zu machen!
Seit 01.01.2021 sind die einzelnen Förderprogramme zur energeti-
schen Sanierung neu geregelt. Im BEG (Bundesförderung für effizien-
te Gebäude) werden künftig alle energetischen Förderprogramme ge-
bündelt sein.
Im Folgenden wird kurz dargestellt, bei welchem Anbieter von Förder-
programmen einzelne Förderungen beantragt werden können.
BAFA-Energieberatung für Wohngebäude
Für eine Vor-Ort-Energieberatung bzw. für einen iSFP gibt es einen staatlichen Zuschuss von bis zu 80% bei einer maximalen Fördersumme von 1.300 EUR für Ein- bis Zweifamilienhäuser, sowie von 1.700 EUR für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten.
Die Antragstellung wird ganz bequem von mir übernommen und Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil!
Weitere Infromationen finden Sie hier: BAFA-Energieberatung
BAFA - Heizen mit erneuerbaren Energien + Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Beim BAFA können Zuschussanträge für den Umstieg auf reine erneuerbare Energien, Gebäudenetze mit erneuerbarem Anteil sowie Nah- und Fernwärmenetze gestellt werden. Der jeweilige Zuschuss orientiert sich prozentual an den förderfähigen Investitionskosten, und liegt zum Beispiel bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe bei 25%. Bei Erfüllung der Bedingungen für einen Heizungstausch-Bonus steigt der Zuschuss um 10 Prozentpunkte auf 35%.
Desweiteren können auch Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Hier beträgt der Zuschuss 15% der förderfähigen Investitionskosten. Bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann der Zuschuss um 5% auf 20% erhöht werden (iSFP-Bonus). Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist auch weiterhin ein Energieberater zwingend hinzuzuziehen; die Kosten für die Baubegleitung können auch über das BAFA mit bis zu 50% bezuschusst werden.
Die Antragstellung wird auch hier gerne von mir übernommen.
Weitere Informationen finden Sie hier: BAFA-Sanierung Wohngebäude bzw.
BAFA-Sanierung Nichtwohngebäude
Eine Übersicht über die Förderung von Einzelmaßnahmen können Sie hier einsehen.
KfW - Energetisch Bauen oder Sanieren (Programme 261/263)
Seit 01.01.2022 können bei der KfW-Bank nur noch Kredit-Förderprogramme für Effizienzhausmaßnahmen beantragt werden (261/263). Kredite für Einzelmaßnahmen sind nicht mehr verfügbar. Der Austausch Ihres Heizsystems gegen erneuerbare Energien oder Hybridsysteme kann als Einzelmaßnahme nur noch über das BAFA gefördert werden; ebenso sämtliche Dämmmaßnahmen am Gebäude, die als Einzelmaßnahme duchgeführt werden.
Im Programm 261 wurde das mindestens zu erreichende Effizienzhausniveau im Bereich "Sanierung" auf KfW 85 herab gesetzt. Dafür wurde jedoch die Erneuerbare-Energien-Klasse eingeführt, die zu einem 5% höheren Tilgungszuschuss, sowie zu einem höheren möglichen Kreditbetrag je Wohneinheit führt. Mehr dazu hier unter dem Reiter "Wohngebäude". Dort werden auch die neu eingeführten Punkte "serielle Sanierung" und "Worst performing building" erläutert, die gegebenenfalls zu höheren Tilgungszuschüssen führen.
Im Programm 263 wird der Neubau, der Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude zum Effizienzhaus gefördert. Die erforderliche Effizienzhausstufe muss bei Sanierung mindestens KfW 70 betragen.
Neubauten werden nur dann gefördert, wenn sie KfW-Effizienzhausstandard 40 erreichen.
Genauere Informationen finden Sie hier unter dem Reiter "Nichtwohngebäude".
Steuerliche Abschreibung
Seit 2020 können die Kosten einer energetischen Sanierung von der Steuer abgezogen werden. Dies erfolgt als progressionsunabhängiger Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einer Investitionsobergrenze von 200.000 Euro. Somit können maximal insgesamt 40.000 Euro pro Objekt geltend gemacht werden.
Der Steuerabzug erfolgt im Jahr des Abschlusses der energetischen Sanierungsmaßnahme und im darauffolgenden Kalenderjahr in Höhe von höchstens 7 % der Aufwendungen bis höchstens jeweils 14.000 Euro und im zweiten folgenden Kalenderjahr in Höhe von 6 % der Kosten der energetischen Sanierung bis höchstens 12.000 Euro.
KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159 - Wohngebäude)
Dieses Programm kann genutzt werden, wenn barrierereduzierend oder einbruchssichernd umgebaut wird.
Hierfür müssen für die betreffende Bereiche bzw. Bauteile bestimmte Anforderungen erfüllt werden, welche hier eingesehen
werden können.
Generell gilt: Alle Anträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Kombination beider Förderträger
Es kann für die jeweilige Maßnahme jeweils der Förderträger gewählt werden, welcher die besseren Konditionen bietet. Eine Kombination ist jedoch nur sehr bedingt möglich.
Ich berate Sie gerne darüber, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen, und wie die Antragstellung von statten geht. Kontaktieren Sie mich - ich helfe Ihnen gerne weiter.