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GEG-Nachweis

Sie benötigen einen EnEV-Nachweis (Wärmeschutznachweis) für Ihren Bauantrag?

             

                                                               

Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die ihr Gebäude verkaufen oder vermiete

 

Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 am 01. Mai 2014 wurde die Ausweispflicht hinsichtlich der Einsehbarkeit verschärft: Der Energieausweis muss seit dem dem potentiellen Mieter oder Käufer von Wohn- oder Nicht-Wohngebäuden bei Besichtigung vorgelegt oder ausgehändigt werden. Außerdem sollen Kontrollen durchgeführt werden, die das Vorhandensein des Energieausweises überprüfen.

 

 

Was bietet der Energieausweis?

 

Unabhängig von der Ausweispflicht ist der Energieausweis ein gutes Instrument, um den derzeitigen energetischen Zustand eines Gebäudes darzustellen und gezielt Schwachstellen aufzuzeigen. In Verbindung mit einer Energieberatung können so Modernisierungsmaßnahmen wirtschaftlich optimiert erarbeitet und umgesetzt werden. Darüber hinaus stellt der Ausweis ein gutes Marktinstrument dar, um für die Qualität eines Gebäudes zu werben.

Ausweise, die seit dem 01.05.2014 ausgestellt werden, müssen zudem konkrete Modernisierungsvorschläge mit Einsparpotentialen aufweisen!

 

 

Weitere Informationen rund um den Energieausweis finden Sie hier.

Auf Wunsch auch mit dena-Gütesiegel

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