Energieausweis
Ich erstelle Ihren Energieausweis für Wohn- oder Nichtwohngebäude
- schnell und unkompliziert!
Wer braucht ihn und ab wann?
Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die ihr Gebäude verkaufen oder vermieten wollen, Bauherren von Neubauten sowie Eigentümer von Gebäuden, an denen Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 36 GModG durchgeführt, und für welche Berechnungen nach § 38 Absatz 3 GModG durchgeführt werden.
Der Energieausweis muss dem potentiellen Mieter oder Käufer von Wohn- oder Nicht-Wohngebäuden bei Besichtigung vorgelegt oder ausgehändigt werden. Kontrollen sollen das Vorhandensein des Energieausweises überprüfen.
Was bietet der Energieausweis?
Unabhängig von der Ausweispflicht ist der Energieausweis ein gutes Instrument, um den derzeitigen energetischen Zustand eines Gebäudes darzustellen und gezielt Schwachstellen aufzuzeigen. In Verbindung mit einer Energieberatung können so Modernisierungsmaßnahmen wirtschaftlich optimiert erarbeitet und umgesetzt werden. Darüber hinaus stellt der Ausweis ein gutes Marktinstrument dar, um für die Qualität eines Gebäudes zu werben. Sinnvolle Modernisierungsvorschläge sind in dem Ausweisdokument in kurzer Form ebenfalls enthalten.
Weitere Informationen rund um den Energieausweis finden Sie hier.

Auf Wunsch auch mit dena-Gütesiegel


