Förderprogramme

Ab 21.07.2026 geänderte Förderprogramme nutzen!
Zum 21.07.2026 wurden die Förderprogramme im Rahmen der Bun-
desförderung für effiziente Gebäude (BEG) modifiziert. Dies betrifft
vor Allem das Heizungsprogramm der KfW-Bank sowie den iSFP-
Bonus für die Sanierung der Gebäudehülle.
Gerne berate ich Sie hinsichtlich der für Sie möglichen Förderungen,
und unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die geltenden Fördersätze für Energieberatung und Gebäudesanierung:
BAFA - Energieberatung für Wohngebäude (iSFP)
Für eine Vor-Ort-Energieberatung bzw. für einen iSFP gibt es weiterhin einen staatlichen Zuschuss von bis zu 650 EUR für Ein- bis Zweifamilienhäuser, sowie 850 EUR für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Um die Antragstellung müssen Sie sich nicht kümmern. Dies ist Teil des Services und wird im Rahmen der Beratungsleistung durchgeführt. Den Zuschuss erhalten Sie nach Durchführung und Prüfung der Beratung auf Ihr Konto überwiesen.
Weitere Infromationen finden Sie hier: BAFA-Energieberatung
BAFA - Energieberatung für Nicht-Wohngebäude
Eine Energieberatung für Nicht-Wohngeäude wird ebenfalls mit bis zu 50% gefördert, die maximalen Zuschüsse sind jedoch abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes. Ab 500 m2 Nettogrundfläche ist der maximale Förderbetrag auf 4.000 EUR gedeckelt. Nähere Informationen finden Sie hier.
KfW - Heizungsförderung Wohngebäude (Programm 458)
Seit 21.07.2026 haben sich die Förderkonditionen für einen Heizungstausch geändert. Die Förderhöhe beträgt weiterhin mindestens 30% der förderfähigen Kosten; die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit wurde jedoch auf 28.000 EUR gesenkt. Dieser Betrag sinkt ab dem 01.02.2027 im Halbjahrestakt um weitere 750 EUR. Der Effizienzbonus sowie der Emissionsbonus können seit dem 21.07.2026 nicht mehr geltend gemacht werden. Demgegenüber kann je nach Einkommen ein höherer Einkommensbonus greifen.
Für Die Antragstellung müssen Sie sich zunächst im Kundenportal "Meine KfW" registrieren. Für die Antragstellung benötigen Sie eine BzA-Nummer, die Ihnen von mir als Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachunternehmer für Heizungstechnik ausgestellt wird.
Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie hier oder indem Sie mich kontaktieren.
BAFA - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können Zuschüsse beim BAFA beantragt werden. Hier beträgt der Zuschuss 15% der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt auf 30.000 EUR je Wohneinheit und Jahr.
Beachten Sie: Bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann der Zuschuss um 5% auf 20% (iSFP-Bonus), und die Deckelung der förderfähigen Investitionssumme von 30.000 auf 60.000 EUR je Wohneinheit und Jahr erhöht werden. Seit dem 21.07.2026 wird dieser iSFP-Bonus erst ab einer Investitionshöhe von über 30.000 EUR gewährt, und nur auf den Betrag der 30.000 EUR übersteigt. Zudem erfolgt ab der zweiten Wohneinheit eine Staffelung der förderfähigen Investitionsbeträge, ähnlich wie bei der Heizungsförderung. Die Verdopplung der förderfähigen Investitionssumme bei einer Wohneinheit bleibt somit erhalten.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist auch weiterhin ein Energieberater zwingend hinzuzuziehen; die Kosten für die Baubegleitung können auch über das BAFA mit bis zu 50% bezuschusst werden.
Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie hier: BAFA-Sanierung Wohngebäude bzw.
BAFA-Sanierung Nichtwohngebäude
KfW - Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit für Wohngebäude (Programm 358/359)
Für sämtliche Einzelmaßnahmen, die ein Wohngebäude energetisch verbessern, kann zusätzlich zu den Zuschüssen ein Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden. Dieser ist insbesondere für Eigentümer interessant, die ein Haushaltseinkommen von 90.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten. Dann greift nämlich ein Zinsvorteil, der gerade bei kurzen Laufzeiten sehr attraktiv ist (Stand 06.03.2024). Wie die Zinssätze im einzelnen aussehen, kann hier unter "Konditionen" eingesehen werden.
KfW - Kredite für die Sanierung zum Effizienzhaus
Programm 261 (Wohngebäude)
Im Programm 261 (Sanierung) muss weiterhin mindestens die Effizienzklasse 85 erreicht werden; einen Tilgungszuschuss gibt es jedoch erst ab Effizienzhausklasse 55, sofern Ihr Haus nicht die Kriterien für ein Worst Performing Building (WPB) erfüllt. Werden die Kriterien erfüllt erhalten Sie 10% Tilgungszuschuss ab Effizienzhaus 85. Für eine serielle Sanierung erhalten Sie ab Effizienzhaus 55 15% Tilgungszuschuss zusätzlich. Dort werden auch die neu eingeführten Punkte "serielle Sanierung" und "Worst performing building" erläutert, die gegebenenfalls zu höheren Tilgungszuschüssen führen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Programm 263 (Nichtwohngebäude)
Im Programm 263 wird der Neubau, der Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude zum Effizienzhaus gefördert. Die erforderliche Effizienzhausstufe muss bei Sanierung mindestens KfW 70 betragen.
Neubauten werden nur dann gefördert, wenn sie KfW-Effizienzhausstandard 40 erreichen.
Genauere Informationen finden Sie hier unter dem Reiter "Nichtwohngebäude".
Sämtliche Neuerungen in allen Förderprogrammen können hier nachgelesen werden.
Steuerliche Abschreibung
Seit 2020 können die Kosten einer energetischen Sanierung eines selbst bewohnten Gebäudes von der Steuer abgezogen werden. Dies erfolgt als progressionsunabhängiger Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einer Investitionsobergrenze von 200.000 Euro. Somit können maximal insgesamt 40.000 Euro pro Objekt geltend gemacht werden. Dies ist auch nach Durchführung der Maßnahme möglich und muss nicht vorher beantragt werden.
Der Steuerabzug erfolgt im Jahr des Abschlusses der energetischen Sanierungsmaßnahme und im darauffolgenden Kalenderjahr in Höhe von höchstens 7 % der Aufwendungen bis höchstens jeweils 14.000 Euro und im zweiten folgenden Kalenderjahr in Höhe von 6 % der Kosten der energetischen Sanierung bis höchstens 12.000 Euro.
KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (Programm 159 - Wohngebäude)
Dieses Programm kann genutzt werden, wenn barrierereduzierend oder einbruchssichernd umgebaut wird.
Hierfür müssen für die betreffende Bereiche bzw. Bauteile bestimmte Anforderungen erfüllt werden, welche hier eingesehen
werden können.
Generell gilt: Alle Anträge müssen prinzipiell vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Kombination beider Förderträger
Es kann für die jeweilige Maßnahme jeweils der Förderträger gewählt werden, welcher die besseren Konditionen bietet. Eine Kombination ist jedoch nur sehr bedingt möglich.
Ich berate Sie gerne darüber, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen, und wie die Antragstellung von statten geht. Kontaktieren Sie mich - ich helfe Ihnen gerne weiter.

