Förderprogramme
Ab 01.01.2024 die neuen Förderprogramme nutzen!
Ab 01.01.2024 können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) für die energetische Sanierung neue Förderungen in
Anspruch genommen werden. Vor Allem bezüglich der Heizungserneu-
erung sind hohe Förderungen möglich. Aber auch die Förderung für
die Sanierung der Gebäudehülle wird für einen begrenzten Zeitraum
deutlich aufgestockt.
Gerne berate ich Sie hinsichtlich der für Sie möglichen Förderungen,
und unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die geltenden Fördersätze für Energieberatung und Gebäudesanierung:
BAFA - Energieberatung für Wohngebäude
Für eine Vor-Ort-Energieberatung bzw. für einen iSFP gibt es einen staatlichen Zuschuss von bis zu 650 EUR für Ein- bis Zweifamilienhäuser, sowie 850 EUR für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Die Antragstellung wird ganz bequem von mir übernommen. Den Zuschuss erhalten Sie nach Durchführung und Prüfung der Beratung auf Ihr Konto überwiesen.
Weitere Infromationen finden Sie hier: BAFA-Energieberatung
BAFA - Energieberatung für Nicht-Wohngebäude
Eine Energieberatung für Nicht-Wohngeäude wird ebenfalls mit bis zu 80% gefördert, die maximalen Zuschüsse sind jedoch abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes. Ab 500 m2 Nettogrundfläche ist der maximale Förderbetrag auf 8.000 EUR gedeckelt. Nähere Informationen finden Sie hier.
KfW - Heizungsförderung Wohngebäude (Programm 458)
Seit 27.02.2024 können Sie für eine neue Heizung basierend auf erneuerbaren Energien einen Förderantrag bei der KfW-Bank stellen. Hierfür müssen Sie sich zunächst im Kundenportal "Meine KfW" registrieren. Für die Antragstellung benötigen Sie eine BzA-Nummer, die Ihnen von Ihrem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachunternehmer für Heizungstechnik ausgestellt wird. Die Förderhöhe beträgt mindestens 30% der förderfähigen Kosten bis zu den nach Wohneinheiten gestaffelten Höchstgrenzen.
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Das bedeutet, Sie können sofort mit der Maßnahme loslegen und den Antrag später nachholen.
Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie hier und indem Sie mich kontaktieren.
BAFA - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können Zuschüsse beim BAFA beantragt werden. Hier beträgt der Zuschuss 15% der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt auf 30.000 EUR je Wohneinheit und Jahr.
Beachten Sie: Bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann der Zuschuss um 5% auf 20% (iSFP-Bonus), und die Deckelung von 30.000 auf 60.000 EUR je Wohneinheit und Jahr erhöht werden.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist auch weiterhin ein Energieberater zwingend hinzuzuziehen; die Kosten für die Baubegleitung können auch über das BAFA mit bis zu 50% bezuschusst werden.
Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie hier: BAFA-Sanierung Wohngebäude bzw.
BAFA-Sanierung Nichtwohngebäude
Eine Übersicht über die Förderung von Einzelmaßnahmen können Sie hier einsehen.
KfW - Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit für Wohngebäude (Programm 358/359)
Für sämtliche Einzelmaßnahmen, die ein Wohngebäude energetisch verbessern, kann zusätzlich zu den Zuschüssen ein Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden. Dieser ist insbesondere für Eigentümer interessant, die ein Haushaltseinkommen von 90.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten. Dann greift nämlich ein Zinsvorteil, der gerade bei kurzen Laufzeiten sehr attraktiv ist (Stand 06.03.2024). Wie die Zinssätze im einzelnen aussehen, kann hier unter "Konditionen" eingesehen werden.
KfW - Energetisch Bauen oder Sanieren (Programme 261/263)
Seit 01.01.2022 können bei der KfW-Bank nur noch Kredit-Förderprogramme für Effizienzhausmaßnahmen beantragt werden (261/263). Kredite für Einzelmaßnahmen sind nicht mehr verfügbar. Der Austausch Ihres Heizsystems gegen erneuerbare Energien oder Hybridsysteme kann als Einzelmaßnahme nur noch über das BAFA gefördert werden; ebenso sämtliche Dämmmaßnahmen am Gebäude, die als Einzelmaßnahme duchgeführt werden.
Im Programm 261 wurde das mindestens zu erreichende Effizienzhausniveau im Bereich "Sanierung" auf KfW 85 herab gesetzt. Dafür wurde jedoch die Erneuerbare-Energien-Klasse eingeführt, die zu einem 5% höheren Tilgungszuschuss, sowie zu einem höheren möglichen Kreditbetrag je Wohneinheit führt. Mehr dazu hier unter dem Reiter "Wohngebäude". Dort werden auch die neu eingeführten Punkte "serielle Sanierung" und "Worst performing building" erläutert, die gegebenenfalls zu höheren Tilgungszuschüssen führen.
Im Programm 263 wird der Neubau, der Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude zum Effizienzhaus gefördert. Die erforderliche Effizienzhausstufe muss bei Sanierung mindestens KfW 70 betragen.
Neubauten werden nur dann gefördert, wenn sie KfW-Effizienzhausstandard 40 erreichen.
Genauere Informationen finden Sie hier unter dem Reiter "Nichtwohngebäude".
Steuerliche Abschreibung
Seit 2020 können die Kosten einer energetischen Sanierung von der Steuer abgezogen werden. Dies erfolgt als progressionsunabhängiger Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einer Investitionsobergrenze von 200.000 Euro. Somit können maximal insgesamt 40.000 Euro pro Objekt geltend gemacht werden.
Der Steuerabzug erfolgt im Jahr des Abschlusses der energetischen Sanierungsmaßnahme und im darauffolgenden Kalenderjahr in Höhe von höchstens 7 % der Aufwendungen bis höchstens jeweils 14.000 Euro und im zweiten folgenden Kalenderjahr in Höhe von 6 % der Kosten der energetischen Sanierung bis höchstens 12.000 Euro.
KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (Programm 159 - Wohngebäude)
Dieses Programm kann genutzt werden, wenn barrierereduzierend oder einbruchssichernd umgebaut wird.
Hierfür müssen für die betreffende Bereiche bzw. Bauteile bestimmte Anforderungen erfüllt werden, welche hier eingesehen
werden können.
Generell gilt: Alle Anträge müssen prinzipiell vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Kombination beider Förderträger
Es kann für die jeweilige Maßnahme jeweils der Förderträger gewählt werden, welcher die besseren Konditionen bietet. Eine Kombination ist jedoch nur sehr bedingt möglich.
Ich berate Sie gerne darüber, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen, und wie die Antragstellung von statten geht. Kontaktieren Sie mich - ich helfe Ihnen gerne weiter.